Wo kommen die Daten her?


Drei Bezüge müssen genannt werden:

1. E-Nummern

Die amtliche, aktuelle Liste aller in der EU zugelassenen E-Nummern sind für jedermann erhältlich bei: Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. (www.bll.de). Daher stammt die Liste der E-Nummern, die im Programm 'Die E-Nummern Analyse 2.5' Verwendung findet.

2. Bewertungen

Bezüglich der Bewertungen haben freundlicherweise folgende Verlage und Firmen, denen mein besonderer Dank gilt, die Genehmigung erteilt die erforderlichen Informationen den aufgeführten Büchern und Informationsträgern zu entnehmen:

3. Lebensmitteldaten

Die Lebensmitteldaten sind unter besonderen Widrigkeiten ermittelt worden. Nachdem die Daten frei zugänglich sind, hatte der Autor gehofft, daß diese vor Ort in einigen Lebensmittelfilialen erfaßt würden können. Dies erwies sich, mangels der Bereitschaft zur Kooperation seitens der Lebensmittelketten, als nicht realisierbar: Tengelmann, Rewe und Norma haben eine Erfassung strikt abgelehnt. Obwohl schriftlich eine Mitarbeit am Manuskript zugesichert wurde und weiterhin eine Mitbestimmung, welche Produkte erfaßt und welche nicht erfaßt werden sollen. Besonders nachdenklich macht die unsachliche Begründung, die seitens eines der drei Lebensmittelskonzerne schriftlich erteilt wurde. Von den beiden anderen führenden Lebensmittelketten erfolgte die Absage ohne Begründung.

Schließlich mußten alle Lebensmittel käuflich erworben werden, um eine befriedigende Abdeckung zu erreichen und eine willkürliche, lückenhafte Lebensmittelpalette zu vermeiden.


Wichtiges Hintergrundwissen


Durch die intensiven Auseinandersetzungen mit den vielfältigsten Themen, die zu der Erstellung eines solchen Programmes zwingend notwendig waren, sind hochinteressante Fragen sowohl entstanden als auch beantwortet worden. Einige davon sollen hier erläutert werden.

Betreff Produkthersteller

Bei den Herstellern muß erwähnt sein, daß nicht immer der eigentliche Hersteller aus dem aufgedruckten Namen erkenntlich wird. Zum Beispiel kann Master Food als Vertreiber auf einem Lebensmittel aufgeführt sein, die holländische Firma Mars ist aber der eigentliche Hersteller. Da dies nicht immer durch den Packungsaufdruck ersichtlich ist, war der Rechercheaufwand nach dem eigentlichen Hersteller zu intensiv, daher ist diese Information gelegentlich nicht enthalten. Enthalten ist immer der auf der Packung aufgeführte Haupthersteller. Bei manchen Produkten sind eine Vielzahl von Herstellern aufgeführt. Hier fiel die Wahl besonders schwer. In der Regel ist bei solchen Produkten ein Hersteller besonders groß geschrieben. Dieser hervorgehobene Herstellername wurde in solchen Fällen verwendet, ansonsten der zuerst genannte.

Betreff E-Nummern

Da die E-Nummern zum allergrößten Teil nicht in Zahlen angegeben werden sondern als Text (entgegen manch anderer Aussage), mußten bei der Erfassung folgende Verfahren festgelegt werden:

Da für ein und denselben Zusatzstoff oft eine Vielzahl an verschiedenen Schreibweisen von den Herstellern eingesetzt werden, wird ausschließlich die amtliche Schreibweise verwendet. Um die Information zu erhalten, das auf dem Lebensmittel eine andere Schreibweise verwendet wurde, sind die unterschiedlichen Schreibweisen den einzelnen E-Nummern zugeordnet worden und können im rechten Infoteil im Programm eingesehen werden. So kann jetzt auf interessante Weise eingesehen werden, wie viele Bezeichnungen für ein und denselben Zusatzstoff streckenweise eingesetzt werden!

Nicht zuordnungsfähige Texte sind meist als Zutat aufgeführt. Z.B. verwenden einige Hersteller als Zutat: Vitamin C. Wahrscheinlich ist damit Ascorbinsäure gemeint. Getreu den Konventionen dieser Software werden nur Information geliefert, ohne Interpretation oder Vermutungen. Daher wird dieser Text als Zutat erfaßt. ACHTUNG: Zutaten sind erst in einer zukünftigen Version zugänglich! Sind diese Texte nicht sinnvoll als Zutat zuordnungsfähig, so sind sie in einem eigenen Feld gespeichert. Klassisch ist z.B.: 'Kann Spuren von Erdnüssen und anderen Nüssen enthalten'. Der geplagte Allergiker, der auf Nüsse reagiert, hat hier keinerlei Anhaltspunkte, um was für Nüsse es sich handelt! Diese Informationen werden sowohl bei den Informationsanzeigen angezeigt als auch bei den Analysen berücksichtigt.

Betreff Produkte

Der wichtigste Eckpunkt beim Erfassen eines Lebensmittels ist dessen Erfassungsdatum. Bei einem Lebensmittel kann sich jederzeit die Rezeptierung ändern. Dies ist aber sehr selten der Fall. Wo es aber der Fall ist, handelt es sich nicht um einen Fehler der Software, auch nicht um die Vergabe einer Fehlinformation, wie eine Lebensmittelkette argumentierte! Die Zutaten und Zusatzstoffe sind entsprechend dem Erfassungsdatum immer korrekt. Da es sich bei Nahrungsmitteln um verderbliche Ware handelt, macht es keinen Sinn bei der Änderung eines Rezeptes mehrere verschiedenen Bestände ein und desselben Lebensmittels zu führen. Darum wird in so einem Fall immer nur der neueste, aktuellste Bestand geführt. ACHTUNG: Zutaten sind erst in einer späteren Version zugänglich!

Wenn ein Produkt die Kennzeichnung 'Keine Inhaltsstoffe in dem Produkt vorhanden' enthält, so sind tatsächlich keine Inhaltsstoffe auf der Packung aufgeführt. Wenn aber ein Produkt die Kennzeichnung 'Keine Angaben auf dem Produkt vorhanden' enthält, so wurden keine Informationen auf der Packung dieses Produktes angegeben. Es bleibt somit unklar, ob und wenn wie ein solches Produkt behandelt wurde und ob und wenn mit welchen Zusatzstoffen es versehen wurde. Dies entspricht im Übrigen nicht der gesetzlichen Vorgabe:

Immerhin sind etwas mehr als ein Sechstel des gesamten Lebensmittelbestandes ohne Angaben!

Die Lebensmittelkennzeichnungspflicht ist aber gesetzlich vorgeschrieben für verpackte Lebensmittel um vor Täuschungen und gesundheitlichen Gefahren schützen. Folgende Angaben müssen gut sichtbar in deutscher Sprache vorhanden sein:

  1. Anschrift des Herstellers oder eines in der EU niedergelassenen Vertriebspartners.
  2. handelsübliche Inhaltsbezeichnung
  3. Verzeichnis der Zutaten
  4. Menge,nach deutschen Maß und Gewicht
  5. Mindesthaltbarkeitsdatum bei ordnungsgemäßer Lagerung

Weiterhin sollte bekannt sein, daß folgende Lebensmittel aus Mangel an Zusätzen (bzw. weil die Zusätze nicht kenntlich gemacht werden müssen!) nicht im Bestand enthalten sind:

Betreff Bewertungen

Bei der Bemessung der Bewertungen ist es wichtig zu wissen, daß hier eine Kumulierung aus verschiedenen Quellen vorliegt. Nachdem verschiedene Quellen untersucht wurden stellte sich heraus, daß jede Quelle leichte Unterschiede in der Bewertung der einzelnen E-Nummern aufweist. Hier liegt nicht das Problem vor, daß die eine Information richtig und die andere falsch wäre. Vielmehr ist die toxikologische Beurteilung eines Zusatzstoffes so schwierig, daß schon durch verschiedene Aufbauten von Versuchsreihen ohne weiteres verschiedene aber dennoch auf beiden Seiten richtige Ergebnisse erzielt werden können. Weiterhin sind im Laufe der Zeit neue Erkenntnisse gewonnen wurden, so daß aktuellere Untersuchungen weitere Erkenntnisse brachten die bei zeitlich früher gelegenen fehlen. Wer sich über diese Problematik genauer informieren möchte, dem sei das Buch des Pareyschen Verlages, das am Anfang dieser Seite aufgeführt wird, empfohlen.

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